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Schriftliche Stellungnahme an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Am 14. Mai 1993 verabschiedete die 46. Weltgesundheitskonferenz, die höchste Instanz der Weltgesundheitsorganisation (WHO), im Völkerbundpalast in Genf, Schweiz, eine historische Resolution. Sie verpflichtet die Weltgesundheitsorganisation dazu, beim Internationalen Gerichtshof ein Sachverständigengutachten über den rechtlichen Status des Einsatzes von Atomwaffen zu beantragen. Nachdem die Generalversammlung der Vereinten Nationen diese bedeutende Resolution 49/75 K am 15. Dezember 1994 angenommen hatte, unterbreitete der ehemalige UN-Generalsekretär, Dr. Boutros Boutros Ghali, dem Gerichtshof folgende Frage zur beratenden Stellungnahme: „Ist die Bedrohung mit oder der Einsatz von Atomwaffen gemäß internationalem Recht unter irgendwelchen Umständen zulässig?“ Die Resolution bat den Gerichtshof, seine beratende Stellungnahme „dringend“ vorzulegen. Am 2. Februar 1995 gab der Internationale Gerichtshof ein Kommuniqué heraus, in dem die Mitgliedsstaaten wie auch die legitimierten internationalen Organisationen aufgefordert wurden, zu dieser Frage Auskunft zu erteilen. Als internationale Organisation fühlte sich The World Foundation for Natural Science verpflichtet, beim Internationalen Gerichtshof eine schriftliche Stellungnahme einzureichen und damit für die Zukunft allen Lebens auf diesem einzigartigen Planeten einzustehen.